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Durch die Entscheidung des EuGH nach einer Klage eines Österreichers wurde das so genannte "Privacy-Shield"-Abkommen gekippt. Mit diesem "Safe Harbor"-Abkommen sollte eigentlich sichergestellt werden, dass Daten von EU-Bürgern, die bei amerikanischen Unternehmen gespeichert werden, auf Servern im EU-Inland verbleiben sollten.

Diese Entscheidung hat nun weitreichende Folgen vor allem auch für Nutzer, die auf Ihrer Homepage so genannte "Google-Fonts" einsetzen.

Mit Hilfe der Google-Fonts können Webanbieter Ihre Webseite optisch hochwertiger darstellen. Der große Vorteil besteht darin, dass die Darstellung der Webseite nicht abhängig von den auf dem Computer des Besuchers installierten Schriftarten ist.

Im Regelfall wurden diese Schriften aus Gründen von Ladezeit und der Einfachheit halber direkt von Google-Servern eingebunden und geladen. Durch das Gerichtsurteil ist diese gängige Praxis allerdings rechtlich gerade in einem luftleeren Raum.

Erst wenn die ersten Präzedenzfälle geschaffen wurden kann seriös betrachtet werden, ob die Einbindung gegen gängiges Recht verstößt.

Zum Glück gibt es allerdings Lösungen, die auch jetzt ermöglichen, Google-Fonts einzusetzen OHNE die rechtlichen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen (je nach Schriftlizenz)

Dazu werden die Schriftarten lokal gespeichert und damit direkt vom "eigenen" Server geladen.

Diese Anpassung kann auch rückwirkend in bereits bestehenden Homepages vorgenommen werden.

Gerne beraten wir Sie zu den dafür nötigen Schritten !

 

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Bild von mohamed Hassan

 

 

Auszug aus
dem Rudel ...

Relaunch Lohhof
Die Krise nutzen
Einbinden von Google-Fonts
Die Herausforderung von veralteten Webseiten
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